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ARD gibt vor Gericht auf: »Wann kriegen wir unser Geld zurück?«

Unsere Gesetze halten nicht mehr Schritt: Die ARD lässt den Rundfunkbeitrag schon seit Jahren mittels »vollautomatisierter« Bescheide eintreiben. Die Rechtsvorschrift dazu gibt es aber erst seit Juni 2020. In der Wochenzeitung »Junge Freiheit« darf ich über einen Gerichtsprozess schreiben, der alles ans Licht bringt.


Seit Freitag im Handel: Die Junge Freiheit vom 21. August. Meinen Beitrag findet Ihr auf Seite 21.

Jetzt auch Schwarz auf Weiß und in Druckbuchstaben: »Ist das bloß ein Gerichtsprozess oder bereits ein Politikum?«


Mit diesen Worten endet mein Beitrag gegen den Rundfunkbeitrag auf Seite 21. Ihr findet die aktuelle Ausgabe der »Jungen Freiheit« dort, wo Tages- und Wochenzeitungen verkauft werden: also an Kiosken, Tankstellen, Presseshops und in den Bahnhofsbuchhandlungen.


Mein Beitrag wird leider nicht auf der Webseite veröffentlicht; ihr könnt dort aber die E-Paper-Ausgabe der »Jungen Freiheit« kaufen. Achtet darauf, dass es die Ausgabe 35/20 ist, die ihr mit Paypal bezahlt (sie kostet statt der fünf Euro am Kiosk auch nur 3,99).

Ihr erinnert euch: Im Juni 2020 gab der Hessische Rundfunk dem Widerspruch des Anwalts Thorsten Bölck statt. Die angegriffenen Rundfunkbescheide lösten sich damit in Luft auf. Noch nie legte jemand so präzise vor Gericht ein millionenfaches Problem offen: Die Rundfunkbescheide werden schon seit Jahren »vollautomatisiert« erlassen, obwohl es der Paragraf 10a im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erst seit Juni 2020 erlaubt.


Wir machen weiter: Der Anwalt konnte auch zeigen, was hinter den Kulissen schiefläuft. In der Gesetzgebung zum Rundfunk steckt der Wurm drin - und er ist ein Demokratiedefizit. Zusammen mit Thorsten Bölck wage ich nun ein Experiment, was es noch deutlicher macht. Wir schauen der Politik auf die Finger.


Freut euch auf brisante Details. In wenigen Tagen kommt ein neues und ausführliches Video.


Wenn Ihr meine Arbeit unterstützen möchtet:



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