top of page

Der Datenhunger der ARD und eine Auskunftssperre als Gegenmittel

Die ARD hungert – nach den Meldedaten der etwa 70 Millionen volljährigen Bürger. Damit sie auch den Letzten findet, der nicht gezahlt hat. Die Chancen stehen bestens: Für die Herren des Rundfunkbeitrags findet eine maßlose und bundesweite Rasterfahndung statt. Dürfen die das? Wie kassiert die ARD unsere Meldedaten ein? Weshalb wird das Recht auf Datenschutz zum stumpfen Schwert? Und: Gibt es einen Ausweg?




1. Einleitung

2. Datenkrake: Das darf die ARD

3. Was sagen die Datenschützer dazu?

4. Die Auskunftssperre – ein Weg aus dem Netz?

5. Das Experiment


 
1. Einleitung

Es ist wie verhext: Der GEZ-Fahnder klingelt schon lange er nicht mehr an der Tür – und trotzdem weiß die ARD scheinbar alles über mich. Plötzlich liegt Post aus Köln im Briefkasten, mit einer drastischen Botschaft. Sie lautet sinngemäß: Erklären Sie sich zu Ihrer Beitragspflicht!


Wir können fluchen, wir können widersprechen oder wir tun nichts. Im Ergebnis macht es scheinbar keinen Unterschied mehr: Die ARD meldet mich an – auch gegen meinen Willen. Sie macht uns alle zum Beitragskonto. Davon gibt es mittlerweile über 46 Millionen, aber das reicht dem Rundfunk noch immer nicht. Wer wohnt, der soll lebenslang eine Zwangsabgabe an ARD und ZDF zahlen. Es wird viel zu viel dafür getan, um auch noch den Letzten zu finden. Wieso eigentlich?


Es ist höchste Zeit für die richtigen Fragen: Ist die Rasterfahndung der ARD nach immer neuen Beitragsschuldnern das neue Normal oder die Bankrotterklärung einer Institution, die ihre Zeit längst gehabt hat? Warum passiert all das gegen unseren Willen und hinter unserem Rücken? Warum werden zum Wohle der Rundfunk-Milliardäre mehr und mehr zum Objekt degradiert? Warum fehlt bei ARD und ZDF immer mehr Geld, obwohl sie immer mehr bekommen?


Viele Menschen bewegt aber diese eine Frage: Gibt es noch einen Weg aus dieser maßlosen Inkasso-Maschinerie?


Den gäbe es – wir sind die Lösung. Wir sind mehr als nur die 46 Millionen Beitragskonten der ARD. Wir sind Menschen mit Interessen, die hier schamlos ignoriert werden.


Leider sind wir auch das Problem: Wir sind bequem, gehen den Weg des geringsten Widerstands und wollen nur für uns nach einem Ausweg suchen. Der Einzelne wagt einen Kampf, der am Ende aussichtslos ist, weil uns die Regeln keinen dauerhaften Sieg gönnen. Wäre das ein Spiel, müsste es so heißen: Mensch meutere doch nicht!


Denken wir einmal außerhalb der Spielregeln: Was könnte ich nicht für mich, sondern für andere tun? Es gibt zum Beispiel etwas, was zumindest diesem ARD-Datenstaubsauger den Stecker ziehen könnte: eine Auskunftssperre bei der örtlichen Meldebehörde.


Soweit die Theorie, ich möchte mit einem Experiment herausfinden, ob das auch in der Praxis funktioniert. Schauen wir uns zunächst einmal an, wie die ARD ihren Datenhunger an uns Bürgern stillt.



 
2. Datenkrake: Das darf die ARD

Sie darf sich vor allem zurücklehnen und abwarten. Die etwa 5.500 Meldebehörden stehen dafür in der Pflicht, sie bedienen den Rundfunk. Die ARD muss um nichts bitten, die Behörden haben uns auszuliefern. Aus dem ganzen Land ergießt sich ein unablässiger Datenstrom nach Köln zur ARD. Welche Meldedaten fließen, das steht in Paragraf 11 Absatz 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags.


Wir bemerken nichts davon, denn es sind digitale Pakete. Wir werden darüber noch nicht einmal mehr informiert. Doch was ist der Auslöser? Wann schnürt die örtliche Meldebehörde ein Paket mit meinen Daten für die ARD?


Erstens: Ganz einfach, wenn wir der Meldebehörde einen »Anlass« dazu liefern; wenn wir etwa umziehen und uns ordnungsgemäß ummelden. Der »Anlass« ist also eine Änderung der Meldedaten – und das kann makaber enden: Sogar, wenn wir einmal sterben, fließen unsere Daten, sogar davon erfährt der Rundfunk. Ein Toter lebt als Beitragskonto erst einmal weiter, obwohl die ARD es weiß – bis wir formularverhaftet in Köln abgemeldet werden (Sterbeurkunde ist beizufügen).


Bereits dieser »anlassbezogene« Datenfluss wirft Fragen auf, damit ist der Hunger der Rundfunkanstalten aber noch längst nicht gestillt.


Zweitens: Wer den Meldebehörden keinen »Anlass« liefert, könnte durchs Raster fallen, der könnte ja seine Ruhe haben. Um das zu verhindern, werden 5.500 Meldebehörden alle vier Jahre zur Zweigstelle der ARD. Die Behörden werfen dann ihr Datengold in die Waagschale. Sie schnüren jeweils zum Stichtag 70 Millionen digitale Pakete, das sind die Meldedaten jedes gemeldeten volljährigen Bürgers. All diese Daten fließen also am Ende bei der ARD zusammen. Wir haben zwar keine Bundesmeldebehörde, aber wir haben einen Rundfunk, er hat den großen »Meldedatenabgleich« und damit hat er uns.


Wie kann das sein? Weil das Recht offenbar mehr und mehr gegen die Interessen der Bürger geschrieben wird. Schauen wir uns drei juristische Winkelzüge an. Sie wurden im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verankert, und sie degradieren uns zum wehrlosen Objekt.


  • Nach Paragraf 2 Absatz 1 muss jeder Inhaber einer Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen

  • Nach Paragraf 14 Absatz 1 haben wir die Pflicht, uns bei den Sendeanstalten der ARD selbst anzuzeigen

  • Nach Paragraf 14 Absatz 3 darf der Rundfunk in jeden Bürger mit einer Anschrift, der seiner Pflicht zur Selbstanzeige nicht nachkommt, einen »Beitragsschuldner vermuten«


Für sich genommen klingt jeder Paragraf harmlos, doch zusammen entfalten sie eine verheerende Wirkung auf den Schutz unserer Daten. Wer den Text einmal im Original liest, der merkt: Das versteht niemand. Es soll wohl auch gar nicht verstanden werden. Diese Paragrafen erlauben der ARD aber alle vier Jahre ihre eigene Rasterfahndung. Das ist das neue Normal.


Fassen wir zusammen: Weil wir alle mutmaßliche Beitragsschuldner sind, übermitteln alle Meldebehörden pauschal die Daten aller volljährigen Bürger. Die ARD vergleicht dies mit ihrem Datenbestand. Wer dort nicht gefunden wird, bekommt Post aus Köln. Wer die Vermutung nicht mehr widerlegen kann, ist gefangen.



 
3. Was sagen die Datenschützer dazu?

Verraten & verschenkt: Das kommt wohl vielen in den Sinn, tatsächlich ist es aber noch schlimmer. Die Politik hat der ARD nicht nur unsere Meldedaten auf dem Silbertablett serviert – 90 oder 95 Prozent dieser Daten fließen am Ende vollkommen grundlos. Es fließen die Daten all der Menschen, die bereits zahlen oder gar nicht zahlen müssen.


Zum Wohle der ARD wurde hier alles, was sonst gilt, über Bord geworfen: So etwas darf nicht sein – eigentlich – und das haben damals auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erkannt. Sie erklärten 2010: »Aus datenschutzrechtlicher Sicht widersprechen die Datenverarbeitungsbefugnisse [...] durch zu umfangreiche Ermächtigungen der Rundfunkanstalten [...] den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit sowie den Grundsätzen der Normklarheit und Transparenz.«


Sie erklärten, dass Daten grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben sind und nicht hinter unserem Rücken. Sie appellierten an die Ministerpräsidenten der Länder. All diese Warnungen wurden ignoriert, unsere unabhängigen Datenschützer fühlten sich sogar kaltgestellt. Heute leben wir in der schönen neuen Datenwelt der ARD. Sie bezahlt ihre eigenen Datenschutzbeauftragten und die haben nichts mehr zu kritisieren.


Noch ein Beispiel für das perfekte Zusammenspiel zwischen den Staatskanzleien der Länder und der ARD: Weil Widerstand eingepreist war, wurde der umstrittene große Meldedatenabgleich 2013 noch als »einmalig« verkauft. Der Widerstand blieb aus, also gab es 2018 den zweiten Abgleich, inzwischen darf sich der Rundfunk über seine »einmalige« Dauereinrichtung freuen. Sie ist seit 2020 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verankert.


Wer mehr über den verzweifelten Kampf um den Schutz unserer Daten und das »Schattenmelderegister« des Rundfunks erfahren möchte, kann hier die Seiten 238 bis 241 aus meinem Buch nachlesen.


Wer mehr über eine weitere Schwachstelle dieses Systems lesen möchte, kann dies im Kapitel »Im Netz klafft eine Lücke« tun. Das Buch gibt es bei Amazon oder versandkostenfrei über den Verlag.

Wer meine Arbeit lieber direkt unterstützen möchte, kann mir über PayPal eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lassen.


Zeichen setzen: Wollen wir uns mit der schönen neuen Datenwelt der ARD abfinden?

 
4. Die Auskunftssperre – ein Weg aus dem Netz?

Hier läuft also eine Bürokratiemaschine im Sinne der ARD. Die Maschine funktioniert nach drei Grundprinzipien: automatisiert, gegen unseren Willen und hinter unserem Rücken. Die Auskunftssperre könnte dem großen Datenabsaugen noch im Weg stehen. Trotzdem winken viele ab: Das sei vom Gesetz her nicht vorgesehen, da könnte ja jeder kommen, es ist doch eh alles aussichtslos. Tja, wenn die Bürger nicht selbst handeln, dann wird gegen uns gehandelt.


2017 arbeiteten Bürger an einer Verfassungsbeschwerde. Damals war der komplette Datenabgleich aller Meldebehörden mit der ARD noch »einmalig«. Die Bürger wollten verhindern, dass das zur Dauereinrichtung wird. Leider hat es nicht geklappt.


Eine Frage ist aber bis heute nicht wirklich geklärt: Diese Bürger wollten damals wissen, ob die Auskunftssperre den Datenhunger der ARD stoppen kann. Barbara Thiel gab darauf eine Antwort. Sie ist die Landesdatenschutzbeauftragte für Niedersachsen, und Ihr findet das Dokument hier:


  • Eine Auskunftssperre nach Paragraf 51 Absatz 1 oder 5 des Bundesmeldegesetzes hemmt zunächst einmal die regelmäßige Datenübermittlung oder eine Bereitstellung von Daten im Wege des automatisierten Abrufs

  • Dann bleibt den Anstalten der ARD nur noch die aufwendigere Einzelauskunft nach Paragraf 34 des Bundesmeldegesetzes, »wobei die Meldebehörde dann im Einzelfall entscheidet, ob sie Auskunft erteilt«

  • Der Bürger darf dagegen nicht widersprechen, wie es zum Beispiel bei Adressbuchverlagen oder Parteien möglich ist, »damit sich kein Wohnungsinhaber seiner Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags entziehen kann«

Zugegeben: Diese Antwort hat auch bei mir erst einmal Hoffnungen zerstört. Wenn wir nur an uns denken, macht es wenig Sinn. Irgendwie kommt die ARD an unsere Meldedaten – zur Not eben durch eine Einzelauskunft.


Und wenn die Menschen im größeren Maßstab denken? Eine Auskunftssperre macht es der ARD offenbar sehr viel schwerer. Es wäre dann nicht mehr wie beim Drachen, der mit Gold überschüttet wird, der sich darin wälzt. Bereits im Normalfall strömen unablässig Datenmassen auf den Rundfunk ein und seine einzige Aufgabe ist es, all das noch verarbeiten zu können.


Und wenn dieser »regelmäßige« und »automatisierte« Strom immer öfter versiegt? Die ARD müsste dann aktiv werden und sich die Daten selbst besorgen.


Bereits im Normalbetrieb würde sich der Aufwand immens erhöhen. 2022 steht aber die nächste große Volkszählung eigens für den Rundfunk vor der Tür – 70 Millionen Datenpakete sollen wieder fließen. Und wenn es eine große Anzahl von Auskunftsperren gäbe? Hissen dann alle Computer in Köln die weiße Flagge? Gibt es einen Beitragsservice im Ausnahmezustand?


Würden die Menschen nicht mehr mit Wut im Bauch vor sich hingrummeln: AbGEZockt? Würden sie stattdessen heimlich jubeln? Werden wir dann ein neues Wort hören: AusGEZockt?


Eine Vorstellung, die vielen gefällt, aber es bleibt wohl ein Traum. Es müssten sich ja erst einmal genug Menschen finden, die eine Auskunftssperre bei ihrer Meldebehörde einrichten. Sie müssten etwas tun, was ihnen nicht sofort hilft. Wäre das ein Protest gegen Bürokratie und Gesetzgebung, weil beides nur noch dem Rundfunk zugutekommt? Dieser Protest ist im Moment nicht in Sicht – also warum darüber spekulieren?


Als Journalist kann ich mir aber unabhängig davon nur eine Frage stellen: Wie funktioniert eigentlich diese Auskunftssperre?



 
5. Das Experiment

Unser Bundesmeldegesetz zeigt, wie Lobbyismus die Demokratie aushöhlt.


Es begann 2011: Drei Tage vor der Abstimmung im Bundestag wurde das »ursprünglich verbraucherfreundliche Regelwerk [...] verschärft«. Journalisten schrieben vom »Debakel, das plötzlich keiner verschuldet haben will«.


Genau genommen haben Lobbyisten aber zuerst Politiker scharfgemacht. Die bauten das Gesetz über Nacht um. Sie rückten mit der Abrissbirne an und am nächsten Morgen stand da keine heimliche Hintertür, sondern ein Scheunentor. Das Tor war sperrangelweit geöffnet für eine maßlose Datenweitergabe an Wirtschaft und Behörden.


2012 gab es dann den zweiten Skandal: 26 Abgeordnete stimmten im Bundestag über das Bundesmeldegesetz ab. 26 von 620! Der Rest saß vor dem Fernseher – weil Deutschland im EM-Halbfinale gegen Italien spielte. Die Abstimmung dauerte »57 Sekunden«, galt als »Ausverkauf des Datenschutzes«, aber trotzdem war alles formal gültig.


2013 gewährte man den Bürgern ein verspätetes Gnadengesuch: Wir dürfen der Weitergabe noch »aktiv« widersprechen. Das tut aber kaum einer, weil unsere Daten still fließen. Nach einer Umfrage legten 2014 weniger als 2 Prozent der Bürger Widerspruch bei den Meldebehörden ein. Außerdem wirkt ein Widerspruch nach Paragraf 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes nicht gegen den Datenhunger der ARD.


Wie sieht es 2020 aus? Es gibt die Auskunftssperre. Sie errichtet bei der freigiebigen Meldebehörde doch noch eine Art Schutzwall.




Natürlich profitiert nicht allein die ARD von diesem Daten-Eldorado, viele Behörden lassen sich ebenfalls frei Haus beliefern. Damit all das möglichst nicht gestört wird, ist die Auskunftssperre eine Ausnahme von der Regel. Der Paragraf 51 des Bundesmeldegesetzes setzt hohe Hürden.


Bitte begründen: Eine Melderegisterauskunft muss unser »Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen« gefährden – oder die einer »anderen Person«. Das teilen wir der Meldebehörde mit; nur dann trägt sie die Auskunftssperre im Melderegister ein, kostenlos.


Es kommt sowohl auf die Begründung als auch auf die Behörde im Einzelfall an, ob sie unsere Annahme für »berechtigt« hält. Sie muss die Gefährdung nach der »Anhörung aber ausschließen« können, ansonsten ist eine Melderegisterauskunft nicht mehr »zulässig«. Unsere Freiheit oder »ähnliche schutzwürdige Interessen« sind als Vokabeln recht grenzenlos, dahinter stehen viele glaubhafte Gründe.


Mein Bauchgefühl sagt mir aber: Wenn Bürokraten am Schreibtisch von dieser ARD und ihrem grenzenlosen Datenhunger lesen, dann kommt das Kopfkino nur schwer in Gang. Das ist wohl zu abstrakt. Vielleicht fehlt auch der kritische Blick dafür, vielleicht ist diese Gefahr nicht konkret genug? Der Paragraf zur Auskunftssperre hilft den Menschen wenig. Er macht ihnen das Leben schwer. Und er macht es mir schwer, da noch gegen etwas aufzurufen oder zu warnen. Das Ganze wird zum Tanz auf dem Vulkan.


Für mich ist das Bundesmeldegesetz aber an sich ein Problem: Behörden geben die Adressen der Menschen praktisch an jeden heraus. Es braucht nicht einmal eine gesonderte Begründung. Wer es verhindern will, muss schon konkret gefährdet sein und das bitteschön alle zwei Jahre erneut begründen.


Ich möchte das Experiment dennoch angehen, denn ich erkenne nach dieser Recherche, wie gefährdet ich bin. Auswirkungen auf die ARD und ihren Datenhunger sind dann eine Nebenwirkung – und sie lassen sich ja trotzdem ergründen.


  • Ich wohne in Baden-Württemberg. Wie eine Auskunftssperre im Detail funktioniert, wird hier verständlich erklärt – und es gibt sogar Formulare.

  • Wie der Name schon sagt: Das Bundesmeldegesetz gilt für das ganze Land, also gelten auch die Informationen für alle.

  • Beweis gefällig? Wenn ich in der Google-Suche »Auskunftssperre Formular« eingebe, werde ich regelrecht überschüttet. Zum Beispiel gibt es eine interaktive PDF-Datei für Bremen, eine für Bayern, für Niedersachsen oder für Thüringen.

  • Es gibt sogar Formulare speziell für Kommunen: sogar für Weltstädte wie Dülmen oder Zirndorf.

  • Diese Formulare sind überall fast gleich aufgebaut.


Komplizierter als das Formular wäre also die Begründung einer konkreten Gefahr:


  • Grundsätzlich bekommt jeder unsere aktuelle Anschrift von der Meldebehörde. Wieso brauche ich also eine Auskunftssperre? Wodurch bin ich konkret gefährdet? Diese Webseite von Datenschutz-Journalisten gibt Denkanstöße.

  • Jeder Grund für eine Auskunftssperre muss persönlich sein: Leider bin ich nicht in einer streng religiösen Familie aufgewachsen, die mich nun nach dem Ausstieg verfolgt. Meine Ex-Freundin stellt mir auch nicht nach und will mich misshandeln; ich bin kein Arzt, der bei Schwangerschaftsabbrüchen hilft – sehr umstritten. Ich bin auch kein Gerichtsvollzieher oder Polizist, der aus beruflichen Gründen schützenswert ist. Ich schreibe keine Kolumne über meine alltäglichen Erfahrungen mit dem Antisemitismus in Deutschland. Trotzdem: Je mehr ich davon lese, desto eher bekomme ich ein Gespür dafür, wie eine konkrete Gefahr aussieht.

  • Moment: Ich bin Journalist, habe ein Buch geschrieben, schreibe Artikel, Kolumnen, mache Videos – stehe also mit meinem Gesicht und dem Namen in der Öffentlichkeit. Ist das Thema nicht kontrovers? Muss ich nicht befürchten, dass mir radikal verwirrte Befürworter des Rundfunkbeitrags nachstellen; dass Intendanten von ARD und ZDF mitten in der Nacht Sturm klingeln, um mir ihre Argumente auf die Nase zu geben? Vielleicht ende ich eines Tages im Fluss – mit Betonschuhen –, weil beim teuersten Rundfunk der Welt endlich gespart wird? Ist die russische Botschaft in Berlin mein letzter Rettungsanker? Nein, ich tauche auf eigene Faust unter – ohne Betonschuhe – und es beginnt mit einer Auskunftssperre!

  • Notiz an mich: Da muss ich noch einmal ran, das kann so nicht an eine Behörden gehen. Indianer kennen zwar keinen Schmerz, aber Bürokraten kennen dafür keinen Humor.


Nun habe ich mich also in Gefahr geschrieben, habe ein Formular und kenne meine Meldebehörde – ganz nebenbei steht dem Experiment endlich nichts mehr im Wege. Das ist doch ein Gewinn für alle.


Welche Fragen soll dieses Experiment beantworten?


Die Auskunftssperre kann es am Ende nicht verhindern. Wie hemmt sie aber den »regelmäßigen« und »automatischen« Datenfluss zur ARD? Wie viel Aufwand haben sie dann in Köln? Was genau geschieht bei der Meldebehörde? Was passiert beim großen Meldedatenabgleich 2022?


Manche sagen, dass »öffentliche Stellen« einfach so weiter bedient werden, dass sie über allem stehen.


Mit Verlaub: Das ist Blödsinn. Erstens gibt das der Paragraf zur Auskunftssperre gar nicht her. Zweitens erklärt Paragraf 38 Nummer 2 des Bundesmeldegesetzes beim automatisierten Datenabruf wie im Fall der ARD: »Ist im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 eingetragen, erhält die abrufende Stelle eine Mitteilung, die keine Rückschlüsse darauf zulassen darf, ob zu der betroffenen Person keine Daten vorhanden sind oder eine Auskunftssperre besteht; in diesen Fällen ist der Abruf von der Meldebehörde wie ein Ersuchen um Datenübermittlung nach § 34 zu behandeln.«


Aus dem großen Automatismus wird also wieder etwas, worauf wir Einfluss nehmen können - eine Einzelauskunft


Auch die Antwort von Barbara Thiel spricht eine andere Sprache. Ihr könnt das Dokument der Landesbeauftragten für Datenschutz in Niedersachsen hier noch einmal nachlesen. Ich jedenfalls möchte endlich Klarheit haben.


Bei einer Auskunftssperre muss die Meldebehörde erst einmal ihre sogenannte Leerformel schreiben: »Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden.« Sie muss mir als Betroffenen eine Anhörung gewähren – und die Interessen dann gegeneinander abwägen. Das wäre allemal besser als dieser heimliche Datenfluss, aber wie läuft das in der Praxis?


Finden wir es doch endlich heraus!


 


Mich interessiert auch, ob alle Meldebehörden gleich vorgehen. Was sind Eure Erfahrungen und Gedanken zur Auskunftssperre? Schreibt mir: auskunftssperre@markus-mähler.de



 

bottom of page